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Fragestellung

Im Rundfunkstaatsvertrag wurde geregelt, "... dass die Inhalte nicht wie die normaler Webseiten zu jedem beliebigen Zeitpunkt abgerufen werden können, sondern nur zeitgleich mit ihrer Verbreitung." [http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkstaatsvertrag]

Praktisch heißt das, dass 7 Tage nach Ausstrahlung Inhalte nicht mehr online verfügbar sind - auch und gerade, wenn diese Inhalte durch öffentliche Gelder finanziert wurden und damit eigentlich Allgemeingut sind.

Warum ist das so?? Ist das gut? Sollte das so sein oder wäre es besser, diese Regelung nicht zu haben? 
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